25.06.

Leinen los und semeco ahoi: Maritimes Kundenevent begeistert Teilnehmer

26.05.

Achtung: In Hamburg und Schleswig-Holstein werden Rauchwarnmelder zur Pflicht

26.05.

Weniger ist mehr – Tipps zum Energiesparen

Nicht verschlafen:|Wartung von Rauchwarnmeldern

Laut DIN 14676 ist es mindestens erforderlich, Rauchwarnmelder in Fluren, Schlafräumen und Kinderzimmern zu installieren. Zudem ist eine jährliche Wartung vorgeschrieben, um sicherzugehen, dass die Geräte voll funktionsfähig sind.

Wir nehmen diese lebenswichtige Aufgabe sehr ernst, denn wer hier nachlässig handelt, riskiert nicht nur im rechtlichen Sinne Kopf und Kragen.

In Ihrem Auftrag stimmen wir mit Ihren Mietern einen Kontrolltermin ab und führen vor Ort die erforderlichen Arbeiten aus. Dazu zählen Batteriewechsel, Reinigung, Verplombung sowie eine Dokumentation dieser Vorgänge.

Gut zu wissen: Die Kosten für die Wartung sind umlagefähig.

Sie haben Interesse an einem persönlichen Angebot?

Zum Anfrageformular