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26.05.2010 | 

Achtung: In Hamburg und Schleswig-Holstein werden Rauchwarnmelder zur Pflicht

Ob beim Neu- und Umbau oder im Bestand – bis zum 31.12.2010 wird es in Hamburg und Schleswig-Holstein Pflicht, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Vorschrift gilt es nicht nur aus rechtlichen Gründen zu beachten, sondern auch aus Verantwortungsbewusstsein, denn nicht selten kann durch die kostengünstige und einfache Installation der kleinen Alarmstationen Schlimmeres verhindert werden.